Vereinbarung über die Mitarbeit

Diese Vereinbarung regelt unsere zukünftige Zusammenarbeit. Sie ist wie ein Arbeitsvertrag strukturiert und du musst ihr bei der ersten Nutzung unserer Cloud zustimmen.

Definition: Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner*innen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragspartner*innen werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt.

1. Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer und Probezeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem Akzeptieren dieser Vereinbarung und ist auf die Dauer der Schülerfirma oder einen Austritt befristet. Bei einem Eintritt innerhalb der letzten vierzehn (14) Tage vor einer Deadline muss zu dieser Ausgabe noch kein Artikel eingereicht werden. Die Probezeit beträgt eine Ausgabe. Eine Kündigungsfrist ist während der Probezeit nicht zu beachten.

2. Arbeitsleistung

Der*die Arbeitnehmer*in wird ist verpflichtet, redaktionelle Aufgaben pünktlich und ordentlich zu erledigen und sich in mindestens einem Ressort zu engagieren. Eine wöchentliche Arbeitszeit wird nicht vereinbart, die Arbeit ist zeitlich und räumlich flexibel. Grundlage der Zusammenarbeit ist die  Rechteinräumung .

3. Vergütung

Alle Mitarbeiter*innen der Redaktion haben keinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, Ausnahmen hiervon bestehen nicht. Das Gewähren von nicht-pekuniären „Prämien“, beispielsweise aber nicht ausschließlich gemeinsamen Unternehmungen, ist gemäß unserer Satzung hiervon ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

4. Folge von Pflichtverletzungen

Wenn die Erledigung von Aufgaben nicht rechtzeitig bzw. ordentlich erfolgt, der Firma Schaden entsteht oder das Arbeitsklima beeinträchtigt wird, wird die Chefredaktion den*die verursachende*n Mitarbeiter*in auf das Fehlverhalten hinweisen. Kann ein vereinbarter Auftragstermin nicht eingehalten werden, ist eine vorherige Mitteilung an die Chefredaktion bis mindestens sieben (7) Tage vor Ende der Deadline erforderlich. Wird der Auftragstermin unentschuldigt wiederholt nicht eingehalten oder der*die Mitarbeiter*in fehlt vermehrt unentschuldigt bei Sitzungen bzw. anderen Veranstaltungen, ist nach vorheriger Aufforderung zur Nachbesserung ein Redaktionausschluss im Ermessen der Chefredaktion gemäß unserer Satzung möglich.

5. Kündigung

Der Ausstieg aus der Redaktion erfolgt über eine Mitteilung an die Chefredaktion. Die Kündigungsfrist beträgt vierzehn (14) Tage vor dem Erscheinen einer neuen Ausgabe.

6. Urlaub

Auch während der gesetzlichen Ferien und Feiertage ist eine Mitarbeit im verhältnismäßigen Umfang nicht ausgeschlossen. Kann der*die Arbeitnehmer*in aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit nicht ausführen, muss er*sie dies bei der Chefredaktion rechtzeitig glaubhaft machen. Eine Beurlaubung ist zudem möglich, wenn ein Leistungsabfall in den Schulfächern des*der Arbeitnehmers*Arbeitnehmerin festgestellt wird.

7. Nebenbeschäftigungen

Nebenbeschäftigungen sind erlaubt, insofern sie den Intentionen der Redaktion nicht schaden oder entgegenwirken.

Zusätzlich zu dieser Vereinbarung findet stets unsere  Satzung  Anwendung. Nach dem Prinzip der Normenhierarchie findet im Zweifelsfall unsere Satzung als höherrangiges Recht vorrangig Anwendung.